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AGB.

Markenzeichen der Ferienhausvermittlung RügenResidenz

Mietvertragsbedingungen FeWo zum Tollow in Maltzien / Rügen

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So wie jedes Geschäft braucht auch die Anmietung eines Ferienhauses detaillierte Regeln. Schon
vor der Buchung können Sie bei uns das sog. "Kleingedruckte", also die AGB nachlesen, es sind die branchenüblichen Regelungen, also nichts, was Sie irgendwie benachteiligt:

  • Alle Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter (Abschluss, Änderung, Rücktritt, Umbuchung) bedürfen der Schriftform. Die Reservierung seitens eines potenziellen Mieters ist unverbindlich, der Vermieter ist an sein darauf folgendes schriftliches Mietvertragsangebot nur bei Annahme binnen 24 Stunden gebunden.
  • Eine Anzahlung von 10% des Mietpreises ist sofort bei Abschluss des Mietvertrages fällig, die Restzahlung bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn durch Überweisung. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein und ist auch eine Zahlungserinnerung erfolglos, so ist der Vermieter berechtigt, das Haus anderweitig zu vermieten.
  • Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, werden folgende Stornogebühren fällig, jedoch mindestens 50€: - ab Vertragsunterschrift bis 43 Tage vor Mietbeginn 15% des Mietpreises - vom 42. - 28. Tag: 50% des Mietpreises - ab dem 27. Tag sowie bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Mietbeginn 80% des Mietpreises. Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung ist zu empfehlen.
  • Im Mietpreis enthalten ist eine Verbrauchskostenpauschale für Energie und Wasser sowie bei Haus 3 die Nutzung eines Internetzuganges. Der Mieter verantwortet die rechtskonforme Nutzung eines evtl. überlassenen Internetzuganges während der Mietzeit.
  • In der Mietzeit anfallende Gesprächsgebühren für ein ggf. in der Ferienwohnung befindliches Telefon werden dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt. Mit der Nutzung des Telefons erklärt sich der Mieter mit einer Speicherung seiner Telefonate im Einzelgebührennachweis der Deutschen Telekom einverstanden. Der Mieter verantwortet die rechtskonforme Nutzung eines evtl. überlassenen Internetzuganges während der Mietzeit.
  • In der Endreinigungspauschale ist auch die Bereitstellung von Bettwäsche für bis zu 6 Personen enthalten (außer Haus 6). Der Mieter trägt aus hygienischen Gründen dafür Sorge, dass Betten nur in bezogenem Zustand benutzt werden. Der Mieter erhält bei der Hausverwaltung vor Ort auf Wunsch/ Vorbestellung Handtücher-Sets (1 gr. Badetuch, 1 kl. Handtuch) zu dem in der Preisliste ausgewiesenen Preis.
  • Zum Haus gehören ein Carport und abschließbarer Schuppen (mit Ausnahme Haus Nr.6), in dem Fahrräder, Surfbretter, Kinderwagen u.ä. während der Mietzeit untergestellt werden können. Das Haus nebst Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Dem/der Hausverwalter/in ist während der Mietzeit in dringenden Fällen Zutritt zum Haus zu gewähren. Die Reinigung des Hauses ist während der Mietzeit vom Mieter selbst vorzunehmen. Am Abreisetag ist das Haus besenrein zu übergeben. Im übrigen gilt die im Haus ausgehängte Hausordnung.

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Die Lage.
Zeiten + Preise.
Ausstattung.
AGB.

  • Der Mieter darf nur den im Mietvertrag aufgeführten Personen Unterkunft gewähren. Für trotzdem zusätzlich anreisende Gäste gilt eine Aufbettungspauschale von 10 € je Person und Übernachtung als vereinbart. Minderjährigen wird nur in Begleitung Erwachsener Aufenthalt gewährt. Haustiere sind nicht in jedem Haus und nur bei gesonderter Vereinbarung gestattet. Eine Untervermietung des Ferienhauses durch den Mieter ist nicht gestattet.
  • Die Vermietung erfolgt für einen privaten Hauseigentümer. Der Vermieter erklärt, von diesem Hauseigentümer zum Abschluss von Mietverträgen bevollmächtigt zu sein und weist dies  dem Mieter auf Anforderung nach. Ist die Vermittlerin an der Bereitstellung des angemieteten Hauses gehindert, so darf sie ersatzweise ein baugleiches Haus in der Ferienanlage zur Verfügung stellen. Eine von der Internetdarstellung leicht abweichende Ausstattung, Dekoration sowie Grundstücksausrichtung ist kein Reisemangel - der Qualitätsstandard wird jedoch garantiert.
  • Die Benutzung des Hauses und der dazugehörigen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Regressansprüche des Mieters aus der Mietsache richten sich grundsätzlich gegen den Hauseigentümer. Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
  • Der Mieter verpflichtet sich, eventuell während seiner Mietzeit im Haus durch ihn verursachte Schäden unverzüglich an den Hausverwalter zu melden und zu ersetzen. Der Mieter haftet auch bei leichter Fahrlässigkeit sowie persönlich auch für Schäden, die durch seine mitreisenden Personen verursacht worden sind.
  • Vor Ort ist eine Kaution von 150 € bei der Hausverwaltung zu hinterlegen. Diese Kaution wird bei der Abreise zurückgezahlt, soweit keine vom Mieter verursachten Schäden am Mietobjekt vorliegen. Eventuell höhere Schadenersatzansprüche werden durch die Einbehaltung der Kaution nicht gegenstandslos.
  • Als Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen vereinbart.
  • Die evtl. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bewirkt nicht die Ungültigkeit des gesamten Mietvertrages.